Trinkwasserverordnung

Längst ist es nicht mehr nur die Verpflichtung der Wassserversorgers hygienisch einwandfreies und schadstofffreies Wasser zu gewährleisten.

Die Wasserwerke sind nur noch für die einwandfreie Lieferung bis zur Übergabestelle, das heisst bis zur Hauptwasseruhr, verantwortlich. Alles, was damit danach geschieht, liegt in der Verantwortung der Hauseigentümer in ihrer Eigenschaft als Betreiber der Wasser- bzw. Heizungsanlage.

Grundvoraussetzung für einen hygienegerechten Betrieb der Hausinstallation ist ein gut funktionierendes Zirkulationssystem, bei dem längere Stagnationszeiten vermieden werden. Im Warmwassersystem ist sicherzustellen, dass folgende Temperaturen eingehalten werden:

  • mindestens 60°C am Ablauf der Erwärmungsanlagen (Warmwasserspeicher)
  • mindestens 55°C in der Zirkulation und an den Entnahmestellen (zum Beispiel Duschen)

Mit der Trinkwassernovelle 2011 kommen auf die Eigentümer und Betreiber der Wasserverorgungs- und Heizungsanlagen  neue Herausforderungen und Pflichten zu. Das Inkrafttreten der Novelle der Trinkwasserverordnung war längere Zeit in der Schwebe. Die Neuregelung wurde schließlich vor kurzem im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1.11.2011 in Kraft. Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Um die notwendigen Maßnahmen in den von uns verwalteten Anlagen kümmern wir uns selbstverständlich zuverlässig.

Informationsblatt Trinkwasser des Umweltbundesamtes

Eichfristen Wasser- und Wärmemengenzähler

Kaltwasserzähler           6 Jahre        

Warmwasserzähler       5 Jahre

Wärmemengenzähler   5 Jahre